Digitaldienstegesetz (DSA)

Diese Seite enthält wichtige Informationen über die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (im Folgenden „Digitaldienstegesetz“ oder „DSA“ für Digital Services Act).

AKTIVE EMPFÄNGER

Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der DSA müssen Online-Plattformen Informationen über die durchschnittliche monatliche Anzahl aktiver Empfänger des Dienstes in der Europäischen Union veröffentlichen. Die Berechnung muss auf einem monatlichen Durchschnitt der Empfänger beruhen, die den Dienst in den letzten 6 Monaten mindestens einmal genutzt haben. Siehe letzten Bericht hier.

KONTAKTPUNKT FÜR DIE AUTORITÄTEN DER MITGLIEDSTAATEN, DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, DEN EUROPÄISCHEN DIENSTE-RAT UND DIE BENUTZER UNSERER ZWISCHENGESCHALTETE UNTERNEHMEN

Gemäß den Artikeln 11 und 12 der DSA ist der folgende Kontaktpunkt für allgemeine Benachrichtigungen zu dieser Verordnung bestimmt: Kontakt-Formular

Über den oben genannten Kontaktpunkt können sowohl die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, der Europäische Dienste-Rat als auch jeder Nutzer unserer Mitteilungsdienste Dienstleistungen kontaktieren.

Die Kommunikation kann in englischer und spanischer Sprache erfolgen, jedoch werden wir versuchen, auch in anderen Sprachen zu antworten, wenn dies möglich ist. Andernfalls erfolgt die Antwort standardmäßig in englischer Sprache.

Zusätzlich zu dem oben genannten Kanal können die Nutzer unserer Mitteilungsdienste Dienstleistungen auch den folgenden Postweg als alternativen Kommunikationskanal nutzen: Ciudad Grupo Santander. Avda de Cantabria s/n, Santander Universidades, 28660 Boadilla del Monte (Madrid).

MELDUNG VON UNERLÄSSIGEM INHALT

Gemäß den Artikeln 16 und 22 der DSA können Regierungsvertreter, zuverlässige Meldestellen sowie jeder Nutzer der Dienstleistungen das folgende Formular verwenden, um uns über unzulässigen Inhalt zu informieren.

Im Gegensatz zum Formular im vorherigen Abschnitt, das der allgemeine Kontaktpunkt ist, kann im Formular in diesem Abschnitt spezifischer Inhalt gemeldet werden, der aus irgendeinem Grund unzulässig ist. Die verschiedenen Gründe, aus denen ein Inhalt gemeldet werden kann, finden Sie in einer Dropdown-Liste im Formular. Diese beziehen sich auf verschiedene Themen wie die Verletzung von Urheberrechten, Inhalt, der Hassrede erzeugt, oder betrügerische Inhalte. Es wird auch die URL des jeweiligen Inhalts angefordert, damit er leicht identifiziert werden kann. Zuletzt wird ein leeres Feld bereitgestellt, in dem die Gründe und Beweise für die Unzulässigkeit des Inhalts angegeben werden können, damit wir eine angemessene Entscheidung treffen können. Wenn die bereitgestellten Informationen nicht ausreichend sind, wird die Beschwerde abgelehnt.

Die Meldung des Inhalts kann anonym erfolgen oder es ist möglich, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung der Benachrichtigung und werden anschließend über die Entscheidung bezüglich der Benachrichtigung aktualisiert, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Wenn Sie ein zuverlässiger Meldestelle sind, der einen Inhalt melden möchte, müssen Sie in der entsprechenden Registerkarte des Formulars Ihre Funktion als „zuverlässige Meldestelle“ angeben und das Feld „E-Mail“ mit Ihrer offiziellen E-Mail-Adresse ausfüllen. In diesem Sinne garantieren zuverlässige Meldestellen, dass sie bei der Übermittlung des Formulars über die erforderliche rechtliche Befugnis verfügen, um den entsprechenden Antrag zu stellen.

BERUFUNGSVERFAHREN: INTERNES BESCHWERDEMANAGEMENTSYSTEM

Der Artikel 20 der DSA schreibt vor, dass Online-Plattformen ihren Nutzern ein internes Beschwerdemanagementsystem zur Verfügung stellen müssen, über das sie gegen Entscheidungen der Plattform Berufung einlegen können.

In diesem Dokument werden die Fälle aufgeführt, in denen eine Berufung gegen eine Entscheidung der Plattform möglich ist:

  • Wenn die Plattform Inhalte als illegal eingestuft und entfernt, blockiert oder die Sichtbarkeit eingeschränkt hat.
  • Wenn die Plattform ein Nutzerkonto vollständig oder teilweise gesperrt hat, weil der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen nicht eingehalten hat.
  • Wenn die Plattform ein Nutzerkonto vollständig oder teilweise gesperrt hat, weil der Nutzer Inhalte bereitgestellt hat, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen verstoßen.
  • Wenn die Plattform die Möglichkeit eingeschränkt hat, Informationen, die von einem Nutzer bereitgestellt wurden, zu monetarisieren.

Wenn eine Berufung gegen eine dieser Entscheidungen eingelegt wird, muss der Nutzer ausreichende Informationen und Beweise vorlegen, damit die Plattform die Entscheidung neu bewerten kann. Wenn die Beweise ausreichend sind und die Berufung berechtigt ist, wird die Entscheidung der Plattform aufgehoben. Andernfalls wird die Berufung abgelehnt.

In jedem Fall wird empfohlen, dass die Berufung innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der ursprünglichen Entscheidung eingelegt wird.

Abschließend wird den Nutzern mitgeteilt, dass sie alternativ oder zusätzlich das Recht haben, einen von der Digital Services Coordinator im jeweiligen Mitgliedstaat zertifizierten außergerichtlichen Schlichtungsmechanismus zu wählen, um Beschwerden und Berufungen einzureichen. Diese Informationen werden auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht. Als Anbieter dieser Dienste werden wir mit dem Koordinator zusammenarbeiten, um die Streitigkeit zu lösen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Entscheidung dieses Mechanismus für uns und den Antragsteller nicht bindend ist. Darüber hinaus kann in jedem Fall der Rechtsweg im jeweiligen Mitgliedstaat beschritten werden.

TRANSPARENZBERICHTE

Gemäß den Artikeln 15 und 24 der DSA sind Online-Plattformen verpflichtet, mindestens einmal im Jahr einen Bericht über die Inhaltemoderation zu veröffentlichen, um Transparenz zu gewährleisten.